Strom kündigen bei Umzug – So funktioniert

Strom kündigen bei Umzug – ob ein Ortswechsel wirklich die Kündigung nach sich zieht, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Nicht selten kann der gewohnte Stromanbieter auch im neuen Domizil genutzt werden. Ob und wann es notwendig ist, den Anbieter zu künden, hängt auch vom Vertrag ab.

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Vor dem Umzug: Stromanbieter und sich selbst informieren

Wenn ein Umzug geplant wird, ist es empfehlenswert, einen Blick in den Vertrag zu werfen. Hier finden sich meist Angaben zu den Umzugs- oder Kündigungsmodalitäten. Meist wollen Stromanbieter zwei bis vier Wochen vor dem Umzug Bescheid wissen. Nicht immer bringt der Ortswechsel automatisch eine Kündigung mit sich. Wer mit seinem Versorger zufrieden ist, kann sich in vielen Fällen auch an der neuen Adresse weiter beliefern lassen.

Wichtig ist, die Fristen einzuhalten und dem Stromanbieter genaue Informationen zukommen zu lassen. Denn auf diese Weise vermeiden Verbraucher, über das Auszugsdatum hinaus für Strom in der bisherigen Wohnung zahlen zu müssen.

Auch im neuen Domizil sollte die Energieversorgung rechtzeitig zum Einzug geregelt sein. Denn wer sich nicht um den Vertrag kümmert, erhält ganz selbstverständlich Strom über das öffentliche Netz. Hier springt der örtliche Grundversorger ein und leistet die sogenannte Ersatzversorgung. Die Tarife können allerdings ungünstig ausfallen!

Strom kündigen Umzug

Strom kündigen bei Umzug ohne Startschwierigkeiten

Es gibt einige gute Gründe, warum Strom kündigen bei Umzug und Ortswechsel ratsam ist. Wird eine Wohnung übernommen, deren Vormieter Schulden von mehr als 100 Euro beim Grundversorger hat, ist der Anschluss dort zunächst gesperrt.

Der Eigentümer des Hauses oder der Wohnung weiß davon unter Umständen nichts. Hat der neue Mieter seinen Umzug dem Versorger nicht rechtzeitig mitgeteilt, bzw. nach einer Kündigung einen neuen Vertrag abgeschlossen, sitzt er in der neuen Wohnung zunächst im Dunkeln.

Umgekehrt sorgt der neue Vertrag dafür, dass der gewählte Anbieter sich um die Freischaltung des Netzanschlusses kümmert. Wer seinen bisherigen Versorger nicht „mitnehmen“ kann oder will, sollte mit einem Stromvergleich andere Anbieter prüfen und so die bestmöglichen Konditionen für das neue Zuhause ermitteln.

Natürlich kommt immer einer der großen Versorger in Frage, die bei rechtzeitigem Vertragsabschluss mit guten Konditionen aufwarten können, wie unsere EON Erfahrungen belegen. Doch auch regionale Anbieter können punkten.

Nicht immer müssen Verbraucher unbedingt den Strom kündigen

Ein Versorgerwechsel kann Vorteile mit sich bringen, aber Strom kündigen bei Umzug ist nicht in allen Fällen zwingend notwendig. Hier kommen zwei Faktoren ins Spiel:

  • Ist der Verbraucher mit dem Versorger zufrieden?
  • Kann der bisherige Anbieter weiterhin liefern?

Wer sich nicht durch die oft umfangreichen Geschäftsbedingungen seines Stromversorgers arbeiten will, kann den Kundendienst anrufen, um alle Fragen rund um den Umzug zu klären.

Wer seinen Vertrag beibehalten will und kann, muss dem Versorger einige Angaben machen:

  • Umzugsdatum
  • Neue Wohnadresse
  • Nummer des neuen Stromzählers

Verbraucherschützer empfehlen außerdem, den letzten Zählerstand in der bisherigen Wohnung und den Anfangsstand in der neuen Bleibe aufzuschreiben oder die Zähler zu fotografieren. Wird nur die Adresse gewechselt, benötigt der Versorger für die Bearbeitung der Umstellung ungefähr zwei Wochen. Kann der bisherige Anbieter nicht beibehalten werden, lohnt es sich, den neuen Stromversorger so umsichtig wie möglich auszuwählen.

Strom kündigen bei Umzug in Eigenregie

Verbraucher, die bereits in der Vergangenheit ihren Energieversorger gewechselt haben, wissen, dass in diesem Fall der neue Versorger auch die Kündigung eines bestehenden Vertrages übernehmen kann. Dies ist bei Umzügen nicht der Fall – wer seinen Wohnsitz wechselt, muss sich selbst mit den Formalitäten der Kündigung befassen.

Umgekehrt ist es natürlich möglich, dass der Anbieter seinerseits den Vertrag terminiert, das setzt jedoch voraus, dass er rechtzeitig in Kenntnis gesetzt wird. Verbraucher, die bei ihrem Energieversorger einer Vertragsbindung unterliegen, können den Umzug besonders gut planen, wenn der Vertrag sich ohnehin dem Ende zuneigt oder eine vergleichsweise kurzfristige Kündigung möglich ist.

Auch eine Verlängerung des Vertrages ist denkbar, insbesondere, wenn der Stromversorger zu den Großanbietern gehört und flächendeckend liefern kann, wie es bei den RWE Erfahrungen der Fall ist.

So wird der bestehende Vertrag gekündigt

Die Kündigungsabsicht muss dem Stromversorger in jedem Fall schriftlich mitgeteilt werden, und zwar am besten innerhalb der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist. Ist diese nicht allzu lang, ist die Kündigung sehr unkompliziert. Manche Stromanbieter räumen Kunden für einen Umzug auch ein Sonderkündigungsrecht ein. Auf derartige vertragliche Bedingungen können sich Kunden in ihrem Kündigungsschreiben beziehen.

Um spätere unliebsame Folgen zu vermeiden, sollten Versorger ebenso wie Netzbetreiber – die ja durchaus identisch sein können – informiert sein. Denn wer keine klare Kündigung kommuniziert, muss mit bösen Überraschungen rechnen:

  • Der Nachmieter der Wohnung nutzt den Stromanschluss, der Vormieter erhält die Rechnung.
  • Aufgrund zu spät vorgenommener Kündigung kommt der Kunde nicht fristgerecht aus dem Vertrag
  • Möglicherweise terminiert der Versorger den Vertrag, belastet den Vertragspartner jedoch mit zusätzlichen Kosten.

All das muss nicht sein – Strom kündigen bei Umzug kann man rechtzeitig planen und sogar profitieren.

Strom kündigen bei Umzug: Das passiert beim Umzug ohne neuen Vertrag

Wer sich es versäumt, sich um die Kündigung oder Adressänderung zu kümmern, wird in der Regel im neuen Zuhause durch den Grundversorger beliefert. Der Vertragspartner in diesem Fall ist der Eigentümer des Hauses oder der Wohnung, und dieser wird auch als erster informiert.

Der eigentliche Mieter wird damit verspätet darüber in Kenntnis gesetzt, dass er seinen Strom nun zu den Tarifen der Ersatzversorgung bezieht, also zu den höchsten Strompreisen überhaupt. Der Strom der Ersatzversorgung kann bis zu neun Prozent teurer sein als die Energie, die über einen ausgewählten Anbieter per Liefervertrag bezogen wird.

Ist ein neuer Anbieter gefunden, kann mit dem Einsetzen der Lieferung auch die Ersatzversorgung enden, die keiner Kündigungsfrist unterliegt. Hierzu sollten sich frisch umgezogene Mieter möglichst nicht mehr als sechs Wochen Zeit lassen. In jedem Fall sollte direkt nach dem Bezug der neuen Wohnung der Zählerstand abgelesen und dokumentiert werden.

Was muss der neue Stromversorger wissen?

Um den Energieversorger zu wechseln, muss nach der Kündigung ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Der neue Stromlieferant braucht dazu vom Kunden einige Informationen:

  • Voller Name
  • Adresse des neuen Wohnsitzes
  • die Nummer des Zählers
  • das Einzugsdatum

Nach Abschluss des Vertrags beginnt der gewählte Versorger am angegebenen Tag des Einzugs mit der Lieferung. Doch auch wer etwas früher einzieht, muss sich nicht sorgen, denn in diesem Fall erhält man Strom durch die Ersatzversorgung. Zieht man hingegen ein wenig später ein, macht sich das nicht bemerkbar.

Ein Umzug ist möglicherweise eine Gelegenheit, auch andere Versorger auf den Prüfstand zu stellen und zu kündigen. Wer Strom und Gas bezieht, kann durch einen Gasvergleich ebenfalls günstige Anbieter ermitteln. Oft werden sogar Komplett-Pakete angeboten, die auch den Internetzugang enthalten und nicht selten günstig sind. Freunde von Streaming-Diensten können mit entsprechendem Datenvolumen und VPN Erfahrungen dann nach dem Umzug aus dem Vollen schöpfen.

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Netzbetreiber nicht vergessen beim Strom kündigen bei Umzug

Nicht nur der Stromversorger muss bei einem Umzug in Kenntnis gesetzt werden. Auch der Netzbetreiber will informiert sein. Nicht immer sind beide identische Organisationen! Allerdings können Verbraucher den Netzbetreiber auch im Nachhinein informieren, bis zu sechs Wochen nach vollzogenem Umzug hat man dafür Zeit.

Dies ist die maximale Frist, für die der Betreiber keine Gebühren für den Zähler oder die Nutzung des Stromnetzes erheben darf. Wer vergisst, den Netzbetreiber zu informieren, stellt später nicht selten fest, dass der Nachmieter diese Information übernommen hat.

Wird die bisherige Bleibe jedoch nicht sofort neu vermietet, oder schließt der neue Mieter nicht sofort einen Vertrag ab, kann es sein, dass der Netzbetreiber erst sehr viel später Kenntnis vom Umzug erhält. Dann darf er durchaus Gebühren in Rechnung stellen – diese Rechnung geht meist an den Stromversorger, der wiederum die Kosten an den Verbraucher weitergibt.

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Wer zahlt innerhalb der Frist von sechs Wochen?

Wer sich Zeit lässt mit der Umzugsmeldung, steht unter Umständen vor dem Dilemma, wer für den Energieverbrauch aufkommt, der zwischenzeitlich angefallen ist. Manche Stromversorger nehmen ihre Kunden in ihren Geschäftsbedingungen in die Pflicht. Wer nicht rechtzeitig informiert, muss zahlen. Manchmal werden der Eigentümer der Immobilie oder der neue Mieter herangezogen, die den Verbrauch ja zu verantworten haben.

Die Klärung erfolgt hier durch den Informationsaustausch zwischen dem bisherigen Stromlieferanten und dem Grundversorger. Wer beim Auszug seinen Zählerstand notiert oder besser noch, den Zähler fotografiert hat, kann damit nachweisen, ab welchem Zeitpunkt er keinen Strom mehr genutzt hat.

Die Vorbereitung des Umzugs hinsichtlich der Energieversorger zahlt sich also in mehr als einer Hinsicht aus. Sie bietet eine gute Gelegenheit, aktuelle Tarife zu studieren und möglicherweise günstigere Pakete und Zusatzleistungen zu entdecken. Und dank des Wettbewerbs um neue Kunden können Verbraucher bei einigen Stromversorgern überdies von attraktiven Werbeprämien profitieren, wie die Yello Strom Erfahrungen belegen.

Fazit: Rechtzeitig und geplant Strom kündigen bei Umzug

Strom kündigen bei Umzug ist Sache des Verbrauchers. Um den Umzug reibungslos auf den Weg zu bringen, sollten Kunden rechtzeitig die Vertragskonditionen des bestehenden Anbieters prüfen – und sich, falls gewünscht, auf die Suche nach einem neuen Versorger machen. Selbst bei bester Planung sollten der Stand des alten und neuen Stromzählers notiert werden, sollte es zu Rückfragen kommen.

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